Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Geltung
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Von diesen Bedingungen
abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers,
werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
II. Vertragsabschluß
1. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem
sonstigen Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen,
Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten
sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien
sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem
technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden
Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen,
sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind.
2. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend, bei Bestellungen durch
das Internet, ist die Absendung der Bestellung bindend.. Wir sind berechtigt,
das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferungen und Rechnungserteilung stehen der
schriftlichen Bestätigung gleich.
III. Preise
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab dem Shopbetreiber und Inhaber des Shops
ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach
unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche
Sonderverpackungen (z. B. seemäßige Verpackungen) gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind
berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern.
Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.
2. Zahlungen für Bestellungen aus dem Internet erfolgen per Nachnahme. Ausnahme hiervon
sind Lieferungen an registrierte Kunden.
3. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen
Einziehungsspesen werden berechnet.
4. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung
weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank.
5. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis
beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder
rechtskräftig sind.
IV.Lieferung
1. Im kaufmännischen Verkehr sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die
Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der
Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
3. Setzt der Käufer uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine
angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser
Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen, letzteres aber nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer
zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser
in Annahmeverzug gerät.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen
Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung mit dem >Käufer über.
2. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der
Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges
gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt
seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns
3. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine
Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder
Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in
einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und / oder die Einziehungsbefugnis des Käufers
gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die
Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen
und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen.
4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen,
die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des
Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
5. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in
unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl
zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen
diese Abtretung an.
VI. Gewährleistung
1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand
auszubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
2. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, daß der Käufer
offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb
von sechs Monaten nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und
Rügepflichten gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes
nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Sofern der Käufer uns die Überprüfung
verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit.
4. Die vorstehenden Bestimmungen in Ziffern 1 bis 3 Satz 1 gelten entsprechend für
solche Ansprüche des Käufers, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder
Beratungen oder durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten entstanden
sind. Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz in Geld zusteht, wird dieser
hierdurch nicht berührt.
5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
6. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm
untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglichen
Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
7. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mangelrügen die Fälligkeit des
Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich
anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt.
VII. Schadenersatz
1. Im kaufmännischen Verkehr haften wir nur auf Ersatz des vorhersehbaren
Schadens, soweit dieser leicht fahrlässig verursacht wurde.
2. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir
deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer
sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form
bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und
Zahlung sowie Gerichtsstand des Shopbetreibers vereinbart, mit der Maßgabe, daß wir
berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
2. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er
nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.
IX. Software
Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden
oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Käufer erkennt die Geltung dieser
Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Der Käufer,
der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen
zugehörigen Teilen unverzüglich im Geschäft zurückzugeben, wo das Produkt erworben wurde,
oder die Software unverzüglich zu löschen, falls diese durch unmittelbare Installation auf
der Festplatte des Computers geliefert wurde.
X. Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
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